1.1 Gegenstand des Vertrages sind Lieferungen und Leistungen von SysTec Computer GmbH. Sie erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde im Zusammenhang mit seiner Bestellung auf diese hinweist und SysTec Computer GmbH diesen nicht widerspricht. Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen der AGBs bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
2.1 Angebote von SysTec Computer GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot von SysTec Computer GmbH schriftlich bestätigt und damit den Auftrag erteilt. Spätestens aber mit Annahme der Lieferung / Leistung durch den Kunden.
2.2 Inhalt und Umfang der von SysTec Computer GmbH geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen der Partner aus dem Angebot der SysTec Computer GmbH.
2.3 Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
2.4 SysTec Computer GmbH behält sich Produktänderungen, insbesondere im Zuge von Weiterentwicklungen vor, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden.
2.5 Alle von SysTec Computer GmbH angebotenen Lieferungen und Leistungen verstehen sich zuzüglich Installation bei dem Kunden vor Ort sowie der Anfahrten. Sämtliche, nicht im Vertrag enthaltenen Leistungen werden separat verrechnet (siehe Gesonderte Leistungen).
2.6 Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. SysTec Computer GmbH kommt auf jeden Fall nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung von SysTec Computer GmbH verschuldet ist, die Leistung fällig ist und der Kunde SysTec Computer GmbH erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist (mindestens 14 Tage) gesetzt hat.
2.7 Liefertermine verlängern sich für SysTec Computer GmbH angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderer von SysTec Computer GmbH nicht zu vertretender Hindernisse, wie etwa Störungen bei der Selbstbelieferung durch die Lieferanten, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen etc. SysTec Computer GmbH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch derartige Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert.
2.8 Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen Lieferverzugs ausgeschlossen.
3.1 Alle folgenden Leistungen werden neben den im Vertrag stehenden außervertraglichen Leistungen erbracht und nach den jeweils gültigen Stundensätzen abgerechnet:
4.1 Alle o.g. Service-Leistungen der SysTec Computer GmbH werden zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen dem Kunden nach tatsächlich angefallenem Aufwand in Rechnung gestellt, es sei denn es ist im Vertrag zwischen dem Kunden und SysTec Computer GmbH ausdrücklich etwas anderes geregelt.
4.2 Gegen Forderungen von SysTec Computer GmbH kann nur mit solchen Gegenforderungen aufgerechnet werden, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zurückbehaltungsrechte des Vertragspartners sind ausgeschlossen.
4.3 Die Zahlungsbedingungen lauten: 7 Tage ohne Abzug.
4.4 Wird von den Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen, kann SysTec Computer GmbH jederzeit Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorkasse oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden zur sofortigen Zahlung fällig.
5.2 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nicht berechtigt.
5.3 Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht erlaubt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunden auf das Eigentum von SysTec Computer GmbH hinweisen und SysTec Computer GmbH unverzüglich schriftlich informieren.
5.4 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von SysTec Computer GmbH an den Kunden, oder bei Anhaltspunkten für eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden darf SysTec Computer GmbH zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen bzw. die Abtretung von Herausgabeansprüchen des Kunden gegen seine Abnehmer verlangen.
5.5 Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch SysTec Computer GmbH gilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
6.1 Der Vertragspartner wird SysTec Computer GmbH zur Ausübung der Dienstleistungsarbeiten, sowie aller damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Tätigkeiten ohne Wartezeiten ungehinderten Zugang zu den Geräten verschaffen.
6.2 Gelten für den Betrieb des Vertragspartners oder den Aufstellungsort der Geräte einschließlich der stationären Verbindungen besondere Sicherheitsauflagen, so wird der Vertragspartner rechtzeitig die notwendigen Voraussetzungen zur ungehinderten Vertragserfüllung schaffen.
6.3 Auf Anforderung von SysTec Computer GmbH stellt der Vertragspartner die aus Gründen des Unfallschutzes erforderliche zweite Person ohne Kosten für SysTec Computer GmbH in seinem Unternehmen zur Verfügung.
6.4 Der Vertragspartner stellt SysTec Computer GmbH eine Fernsprechverbindung und die Nutzung vorhandener Übertragungsstrecken zur Erfüllung der Arbeiten kostenlos zur Verfügung.
6.5 Der Vertragspartner ist für die Sicherung der aktuellen Datenbestände verantwortlich und wird im Bedarfsfall zur Rekonstruktion von Daten nach einem Systemausfall mit Datenverlust die aktuellen Daten bereitstellen.
7.1 Der Kunde wurde von SysTec Computer GmbH darauf aufmerksam gemacht, dass Hinweise auf den vertraglichen Softwareprodukten über Urheber-, Marken- oder anderer Schutzrechte weder beseitigt, abgeändert, überdeckt noch in sonst. Weise unkenntlich gemacht werden dürfen.
7.2 Jede Software ist beim Hersteller registriert und unterliegt im Hinblick auf die Nutzung den jeweiligen Herstellerbedingungen. SysTec Computer GmbH hat den Kunden auf das Verbot der Mehrfachnutzung der Software sowie der Weiterübertragung der Nutzungsrechte hingewiesen.
8.1 Wurden Installationsarbeiten fehlerhaft erbracht und/oder wurden bei der Arbeit durch Mitarbeiter von Donat SysTec GmbH an den Geräten schuldhaft Schäden verursacht, wird SysTec Computer GmbH auf Anforderung durch den Kunden die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen. Wird die Nachbesserung nicht während dieser Frist durchgeführt oder führt die Nachbesserung nicht zum Erfolg, kann der Kunde Minderung bis zur Beseitigung des Mangels verlangen oder die Vereinbarung aufkündigen. Voraussetzung für eine Kündigung ist jedoch eine vorher erfolgte schriftliche Ankündigung.
8.2 Alle weiteren Ansprüche des Kunden sind, gleich aus welchem Grund, ausgeschlossen: Insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an den Geräten selbst entstanden sind, z.B. für Aufwendungen verursacht durch Datenverlust oder fehlerhafte Verarbeitung von Daten oder Beschädigung von Datenträgern, entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden.
8.3 Der Vertragspartner hat evtl. Schäden oder Mängel unverzüglich nach Kenntniserhalt SysTec Computer GmbH unter Angabe der für die Ermittlung des Schadens oder des Mangels zweckdienlichen Informationen mitzuteilen und seinerseits alles Zumutbare zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
8.4 Nachbesserungsarbeiten werden ausschließlich durch Mitarbeiter von SysTec Computer GmbH bzw. durch seine Beauftragte vorgenommen. SysTec Computer GmbH übernimmt keine Kosten für Nachbesserungsarbeiten, die durch nicht von Ihr beauftragte oder autorisierte Personen erbracht werden.
8.5 Der Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn der Vertragspartner Änderungen oder Erweiterungen an den Geräten ohne Zustimmung von SysTec Computer GmbH durch nicht autorisiertes Personal vornimmt.
8.6 Es gelten soweit nicht anders geregelt die gesetzlichen Bestimmungen für Haftung und Gewährleistung.
8.7 Auf Hardwareprodukte gibt SysTec Computer GmbH die gesetzlich vorgeschrieben Garantie von 2 Jahren. Im Garantiefall kann die Abwicklung der Garantieleistung nur kostenlos erfolgen, wenn die Geräte in unser Haus gebracht werden.
9.1 SysTec Computer GmbH ist als Unternehmen, das im Rahmen seiner Aufgaben mit vertraulichen Daten des Kunden in Berührung kommt, dem Datenschutz verpflichtet. Die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden beim Umgang mit personenbezogenen Daten unserer Kunden und deren Endkunden, unserer Beschäftigten sowie unserer Lieferanten beachtet und entsprechend angewandt.
9.2 Unsere Beschäftigten und die von uns beauftragten Dienstleistungsunternehmen sind von uns zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet worden.
9.3 Wir bedienen uns im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.
9.4 Der Kunde trägt die Verantwortung für die Nutzung und den eventuellen Missbrauch von Zugangsnummern, Passwörtern usw., die er von SysTec Computer GmbH erhält. Ebenso trägt er die Verantwortung für den Missbrauch von Serviceleistungen durch Dritte.
10.1 Keine Haftung für Folgeschäden: Weder SysTec Computer GmbH noch die Lieferanten von SysTec Computer GmbH sind für irgendwelche Schäden (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder von Daten oder anderen finanziellen Verlust) ersatzpflichtig, die aufgrund einer Verletzung der Pflichten durch SysTec Computer GmbH entstehen, selbst wenn SysTec Computer GmbH von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist. Auf jeden Fall ist die Haftung von SysTec Computer GmbH auf den Betrag beschränkt, den der Kunde laut Angebot bezahlt hat. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten von SysTec Computer GmbH verursacht wurden. Ebenfalls bleiben Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen, unberührt.
11.1 Diese Vereinbarung ist allein verbindlich, ungeachtet abweichender Geschäftsbedingungen des Vertragspartners. Von dieser Vereinbarung abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur in Schriftform wirksam.
11.2 Von SysTec Computer GmbH vorgenommene Änderungen an dieser Vereinbarung werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt und setzen ältere Vereinbarungen außer Kraft.
11.3 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Vereinbarung hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch diejenige zu ersetzen. die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
11.4 Die Plattform zur Online-Streitbeteiligung der EU-Kommission finden Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstell nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
11.5 Alleiniger Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Durchführung der Dienstleistungsvereinbarung ist Ingolstadt.
Stand: 01.05.2017